{"id":22,"date":"2017-10-06T19:15:08","date_gmt":"2017-10-06T17:15:08","guid":{"rendered":"http:\/\/raspberry\/?page_id=22"},"modified":"2018-05-28T19:46:29","modified_gmt":"2018-05-28T17:46:29","slug":"ueber-unser-haus","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.anderl.or.at\/?page_id=22","title":{"rendered":"Hausordnung"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">F\u00fcr das Appartementhaus \u201eAnderl\u201c in Hintermoos<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Das Appartementhaus Anderl geh\u00f6rt einer Gemeinschaft von Wohnungseigent\u00fcmern und dient der Ruhe und Erholung. Auch die\u00a0Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schwimmbad, Sauna, Sport- und\u00a0Hobbyr\u00e4ume geh\u00f6ren der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft. Daher werden alle\u00a0Miteigent\u00fcmer und G\u00e4ste des Hauses gebeten, s\u00e4mtliche Einrichtungen\u00a0pfleglich und schonend wie ihr pers\u00f6nliches Eigentum zu behandeln.\u00a0S\u00e4mtliche Kosten am Gemeinschaftseigentum tr\u00e4gt die Gemeinschaft\u00a0und damit letztlich jeder Eigent\u00fcmer selbst. Jeder sollte daher selbst auf\u00a0Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Anwesen sowie auf\u00a0Sparsamkeit achten und z.B. Strom und Heizung nur soweit n\u00f6tig\u00a0einschalten. Erwachsene werden gebeten in diesem Sinne auf\u00a0Angeh\u00f6rige, G\u00e4ste und fremde Personen einzuwirken. Wer vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig das Gemeinschaftseigentum besch\u00e4digt,\u00a0muss den Schaden ersetzen. Dies betrifft Eigent\u00fcmer sowie alle\u00a0Bewohner und G\u00e4ste des Hauses.<br \/>\n<hr \/>\n<\/li>\n<li>Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art au\u00dferhalb der hierf\u00fcr\u00a0vorgesehenen und gekennzeichneten Fl\u00e4chen ist untersagt. Die\u00a0Parkfl\u00e4chen auf dem zum Haus geh\u00f6rigen Grundst\u00fcck sind f\u00fcr die\u00a0Eigent\u00fcmer und G\u00e4ste des Hauses reserviert. Vorschriftswidrig\u00a0abgestellte Fahrzeuge, die die Zu- und Abfahrt zum Anderl und den\u00a0anderen H\u00e4usern in der gleichen Stra\u00dfe sowie Einsatzfahrzeuge\u00a0behindern, werden auf Kosten des jeweiligen Fahrzeug-Eigent\u00fcmers\u00a0entfernt.<br \/>\n<hr \/>\n<\/li>\n<li>Sportger\u00e4te (Fahrr\u00e4der, Ski, Rodel, Rutschen u.a.) sind \u00fcber den\u00a0speziell daf\u00fcr vorgesehenen Kellereingang in das Haus zu bringen und\u00a0in dem unmittelbar dahinter liegenden Skikeller abzustellen. Bei l\u00e4ngerer\u00a0Abwesenheit in den zu jeder Wohnung geh\u00f6rigen Kellerabteilen. Das\u00a0Abstellen insbesondere im \u00fcberdachten Vorplatz der Eingangshalle ist\u00a0untersagt. Au\u00dferhalb des Schikellers darf das Haus nicht mit\u00a0Skischuhen betreten werden.\u00a0Die Gemeinschaftsr\u00e4ume, wie Skikeller, Tischtennisraum,\u00a0Mehrzweckraum, Schwimmbad, Waschk\u00fcche und Kegelbahn, sind nur\u00a0f\u00fcr die daf\u00fcr vorgesehenen Verwendungszwecke zu benutzen.\u00a0Fluchtwege d\u00fcrfen nicht verstellt werden. Dies gilt auch f\u00fcr die Flure.\u00a0Insbesondere sind in den Fluren keine Taschen und Schuhe\u00a0abzustellen.\u00a0Hunde sind innerhalb des gesamten bebauten und unbebauten\u00a0Objektes an der Leine zu f\u00fchren. Sollten Hunde die Wege und\u00a0Parkpl\u00e4tze verunreinigen, so ist der Hundehalter verpflichtet diese\u00a0Verunreinigung unverz\u00fcglich zu beseitigen.<\/li>\n<li>\n<hr \/>\n<p>W\u00e4hrend der allgemeinen Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und generell an Sonn- und Feiertagen ist jeglicher st\u00f6render L\u00e4rm zu unterlassen. Auch Kinder sind hierzu anzuhalten.\u00a0Die T\u00fcren der Hausg\u00e4nge ins Freie sind zu versperren, bzw. zu\u00a0schlie\u00dfen.\u00a0Der Abgang zum Skikeller wird im Sommer und im Winter durch den Hausmeister des Anderl verschlossen und ge\u00f6ffnet.\u00a0Da die Schlie\u00dfanlage eine Zentralschl\u00fcsselanlage ist, k\u00f6nnen bei\u00a0Verlust oder bei Bedarf die Miteigent\u00fcmer Schl\u00fcssel nur mit einem\u00a0Berechtigungsschein, erh\u00e4ltlich bei der Hausverwaltung, bei jeden\u00a0Schl\u00fcsseldienst oder Eisenwarenfachgesch\u00e4ft nachbestellen .\u00a0In Hintermoos gilt M\u00fclltrennung &#8211; halten Sie diese grunds\u00e4tzlich ein.\u00a0Abf\u00e4lle geh\u00f6ren in die daf\u00fcr vorgesehenen M\u00fcllbeh\u00e4lter. Sperrige\u00a0Abf\u00e4lle, wie Kartons sind zu zerkleinern. Bei besonders starker\u00a0Beanspruchung der M\u00fcllbeh\u00e4lter (Feiertage oder mangelnder Abfuhr)\u00a0stellt die Hausverwaltung zus\u00e4tzliche M\u00fclls\u00e4cke zur Verf\u00fcgung. Staub und Abf\u00e4lle, sowie Zigaretten usw. d\u00fcrfen nicht aus Fenstern oder\u00a0Terrassen heruntergeworfen werden.\u00a0F\u00fcr Glas- und Blechabf\u00e4lle steht vor dem Gasthaus \u201eBachschmied\u201c ein\u00a0kleiner Wertstoffhof zur Verf\u00fcgung. Diese Abf\u00e4lle haben (bedingt durch\u00a0die M\u00fclltrennung) im Container des Anderl nichts zu suchen.\u00a0Bei l\u00e4ngerer Abwesenheit sind die Sicherungsautomaten auszuschalten. Der Hauptwasserhahn ist zu schlie\u00dfen.\u00a0Der Wohnungseigent\u00fcmer ist verpflichtet die Hausordnung seinen\u00a0G\u00e4sten zur Kenntnis zu bringen. Er haftet f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber der Hausgemeinschaft, die durch seine G\u00e4ste verursacht werden. Der\u00a0Verursacher bzw. bei Minderj\u00e4hrigen die Erziehungsberechtigen sind verantwortlich den Schaden unverz\u00fcglich dem Hausmeister bzw. der\u00a0Hausverwaltung zu melden. Den Anweisungen des Hausmeisters ist\u00a0Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln ist der Hausmeister berechtigt\u00a0G\u00e4ste des Hauses zu verweisen.<\/li>\n<li>\n<hr \/>\n<p>Das Schwimmbad ist zwischen 08.00 Uhr und 21.00 Uhr zur Benutzung\u00a0freigegeben. Au\u00dferhalb dieser Zeiten ist die Ben\u00fctzung untersagt. Vor dem Baden muss sich jeder abduschen. Der Verbrauch von\u00a0Warmwasser ist auf das unbedingt notwendige Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. Die vor dem Eingang zum Schwimmbad und an der Schwimmbadwand\u00a0angebrachten Regeln (Piktogramme) sind zu befolgen. Bei\u00a0Zuwiderhandeln ist der Hausmeister berechtigt G\u00e4ste des\u00a0Hallenbadbereiches zu verweisen. Die Umkleider\u00e4ume d\u00fcrfen nicht mit\u00a0Stra\u00dfenschuhen betreten werden, sie sind davor abzustellen. Verl\u00e4sst\u00a0man als letzter die Umkleidekabine, so wird gebeten das Licht im\u00a0Umkleideraum auszuschalten. Nach der genannten Badezeit wird das\u00a0Licht im Schwimmbad automatisch ausgeschaltet. Das Licht in dem\u00a0Umkleideraum bleibt f\u00fcr 30 Minuten angeschaltet und wird dann\u00a0ebenfalls automatisch abgeschaltet.\u00a0Die Sauna steht t\u00e4glich w\u00e4hrend der auf der Saunakabine verlautbarten\u00a0\u00d6ffnungszeiten zur Benutzung zur Verf\u00fcgung. Die vor dem Eingang zur\u00a0Sauna und an der Saunakabinenwand angebrachten Regeln\u00a0(Piktogramme) sind zu befolgen. Bei Zuwiderhandeln ist der\u00a0Hausmeister berechtigt G\u00e4ste des Saunabereiches zu verweisen.<\/li>\n<li>\n<hr \/>\n<p>Freunde und Bekannte, denen eine Wohnung zur Nutzung \u00fcberlassen\u00a0wird, wollen sich bitte bei ihrer Ankunft im B\u00fcro des Hausmeisters\u00a0anmelden. Der vorgenannte Personenkreis unterliegt der \u00f6rtlichen Meldepflicht. Nicht Meldepflichtig sind Ehegatten, Verwandte in direkter Linie (Eltern, Kinder \u2026) sowie Geschwister und deren Ehegatten. Die\u00a0damit verbundene Zahlung der Fremdenabgabe ist bitte vor der Abreise\u00a0beim Hausmeister vorzunehmen.<\/li>\n<li>\n<hr \/>\n<p>Die Benutzung der Kegelbahn ist bis abends 22.00 Uhr t\u00e4glich m\u00f6glich.\u00a0F\u00fcr sie wird ein Entgelt von 1,00 \u20ac je 6 Minuten \u00fcber den in der\u00a0Kegelbahn installierten Automaten erhoben. Der Raum ist aufger\u00e4umt\u00a0dem n\u00e4chsten zu hinterlassen, der Schl\u00fcssel der Kegelbahn ist\u00a0entsprechend vorhergehender Vereinbarung dem Hausmeister wieder\u00a0zu \u00fcbergeben. Die Kegelbahn ist ausschlie\u00dflich mit geeignetem\u00a0Schuhwerk zu betreten. Flaschen sind aufzur\u00e4umen.<\/li>\n<li>\n<hr \/>\n<p>Die beiden vorhandenen Tischtennisplatten sind pfleglich zu behandeln.\u00a0Insbesondere mit den Tischtennisnetzen ist sorgsam umzugehen.\u00a0Schl\u00e4ger und B\u00e4lle sind mitzubringen. Der im Raum befindliche Kicker\u00a0kann kostenfrei genutzt werden. Schaden an ihm sind unverz\u00fcglich dem\u00a0Hausmeister zu melden.\u00a0Der Hausmeister ist t\u00e4glich, au\u00dfer Sonn- und Feiertags, in der Zeit von 08:00 &#8211;\u00a010:00 Uhr und von 17:00 &#8211; 19:00 Uhr in dem Raum neben dem Eingang\u00a0erreichbar.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><figure id=\"attachment_56\" aria-describedby=\"caption-attachment-56\" style=\"width: 94px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/www.anderl.or.at\/wp-content\/uploads\/2006_Hausordung_Endfassung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"Hausordnung noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-56\" src=\"https:\/\/www.anderl.or.at\/wp-content\/uploads\/images.jpg\" alt=\"\" width=\"94\" height=\"100\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-56\" class=\"wp-caption-text\">Hausordnung Download<\/figcaption><\/figure><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr das Appartementhaus \u201eAnderl\u201c in Hintermoos &nbsp; Das Appartementhaus Anderl geh\u00f6rt einer Gemeinschaft von Wohnungseigent\u00fcmern und dient der Ruhe und Erholung. 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