Autor: BM

Die neue Verwaltung nimmt ihre Arbeit auf

Die neue Verwaltung nimmt ihre Arbeit auf

Die Firma Muzak Immobilien übernimmt zum 1.1.2019 die Verwaltung des Anderl. Sie sitzen in Saalfelden. Herr Muzak kennt das Anderl seit seinem Bau. Es ist eine tolle Chance für uns, dass er die Verwaltung übernimmt. Bitte unterstützt ihn bei seiner Aufgabe.

Internet/WLAN – Sachstand

Internet/WLAN – Sachstand

Bei der Renovierung unseres WLANs tut sich nun etwas. Wir haben einen Dienstleister in Saalfelden gefunden, der unserer Infrastruktur modernisiert. Die Arbeiten beginnen, sobald er von unserer Hausverwaltung beauftragt wurde. Spätestens zur Wintersaison haben wir dann ein leistungsstarkes WLAN auf neuestem Stand. Am 6.8. findet eine Begehung zur Festlegung der Installationsorte der neuen Accesspoints statt.

Am 6.8. fand die Begehung zum WLAN mit Fritz Tropper statt. Es hat sich nach vielen Messungen herausgestellt, dass die 15 geplanten Accesspoints nicht ausreichen. Wir werden 20 benötigen. Zusätzlich stellte sich heraus, dass einige Kabel getauscht werden müssen, das sie nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen und die notwendige Bandbreite nicht unterstützen. Wir erhalten jetzt zeitnah ein angepasstes Angebot.

Blick in die Berg

Blick in die Berg

Objektbegehung lt. ÖNORM B13000

Objektbegehung lt. ÖNORM B13000

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich des soeben gesendeten E-Mails teile ich Ihnen folgendes mit:

  • Es werden lediglich die Allgemeinflächen begutachtet
  • Sie müssen nicht persönlich vor Ort sein
  • EUR 160,00 verstehen sich pro Hauseingang

Wir bitten um Ihre geschätzte Kenntnisnahme

Ursprüngliches Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund gesetzlicher Überwachungspflichten wurde die Firma Compact 4 von uns als Hausverwaltung beauftragt eine Begehung Ihres Objektes durchzuführen. Die Kosten dafür betragen EUR 160,00 netto pro Eingang.

Ein Mitarbeiter der Firma Compact 4 wird sich in den nächsten Wochen bei Ihnen telefonisch anmelden – bitte Zutritt zu den allgemeinen Teilen gewähren.

ÖNORM B 1300: Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude:

Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergemeinschaften haben im besonderen Ausmaß dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.

Die regelmäßige fachmännische Kontrolle des Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen kann Gefährdungsbereiche von Bauteilen oder Ausstattungen aufzeigen und dazu beitragen, Haftungen zu minimieren oder zu vermeiden.  Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten wurden schon bisher sowohl von Lehre als auch ständiger Rechtsprechung als selbstverständliche und typische Handlungspflichten eines Gebäudeeigentümers bzw. des bestellten Hausverwalters angesehen.

Die Hausbetreuung ersuchen wir höflichst um Aushang im Stiegenhaus.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Gumpold
Kappacher & Partner Immobilien GmbH